[70], Gemäß § 635 Abs. Ersatzfähig sind lediglich notwendige Verwendungen, also solche, die zum Erhalt der Sache erforderlich sind. Der objektiven Zurechnung kommt als dritte Prüfungsstufe des objektiven Tatbestands die Aufgabe zu, die ausufernde Wirkung der Äquivalenztheorie einzuschränken. Februar 2013, VIII ZR 374/11 = Neue Juristische Wochenschrift 2013, S. 1365. [35] Eine Verpflichtung zum Ausbau bejahte er hingegen. 4 BGB vom Besteller herausverlangen, da dieser lediglich ein Werk beanspruchen kann. Kostenloser online BGB-Kommentar mit Kommentierungen zu wichtigen Paragrafen im Zivilrecht Artikelübersicht 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen 204 Hemmung der Verjährung durch 538 Entscheidungen zu 211 BGB a.F. So verhält es sich etwa, wenn das Werk infolge der Nacherfüllung wertvoller ist als das ursprünglich geschuldete. Rechenschaftspflicht, § 2132 Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung, § 2133 Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung, § 2135 Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge, § 2137 Auslegungsregel für die Befreiung, § 2139 Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge, § 2140 Verfügungen des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge, § 2141 Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben, § 2143 Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse, § 2144 Haftung des Nacherben für Nachlassverbindlichkeiten, § 2145 Haftung des Vorerben für Nachlassverbindlichkeiten, § 2146 Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern, § 2149 Vermächtnis an die gesetzlichen Erben, § 2151 Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren 2 BGB schadensersatzpflichtig, sofern er zumindest fahrlässig verkennt, dass kein Mangel vorliegt.[18][19]. Bei einem Werkvertrag (§ 631 ff. III ZR 279/15 Da die formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen Entgelterhöhungsrechts in Wohn- und Betreuungsverträgen nicht nur wesentlichen vertragsrechtlichen Grundsätzen ( 311 Abs. Januar 2021 teilweise abgeschafft ... Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an. [49] Zum anderen müsse die Nacherfüllung gemäß Art. 3, 280 Abs. erbrachter Leistung, § 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § Diese Auffassung argumentiert anhand der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. [47], Einige Rechtswissenschaftler gehen demgegenüber davon aus, dass § 269 BGB durch Besonderheiten des Kaufrechts überlagert wird. 211 Mord 212 Totschlag 213 Minder schwerer Fall des Totschlags 214 - 215 (weggefallen) 216 Tötung auf Verlangen 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung 218 … Um diese Website optimal nutzen zu … Ist die Nacherfüllung teilweise unmöglich, muss er nach überwiegender Auffassung nacherfüllen, soweit ihm dies möglich ist; im Fall einer solchen Beschränkung spricht man von einem Ausbesserungsanspruch. Hierbei handelt es sich um Kosten, die der Unternehmer zum Zweck der Nacherfüllung tätigt, auf die der Besteller allerdings keinen Anspruch hat. Aufwendungsersatz, § 1979 Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, § 1980 Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens, § 1982 Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse, § 1985 Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters, § 1987 Vergütung des Nachlassverwalters, § 1988 Ende und Aufhebung der Nachlassverwaltung, § 1992 Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen, § 2000 Unwirksamkeit der Fristbestimmung, § 2002 Aufnahme des Inventars durch den Erben, § 2004 Bezugnahme auf ein vorhandenes Inventar, § 2005 Unbeschränkte Haftung des Erben bei Unrichtigkeit des Inventars, § 2008 Inventar für eine zum Gesamtgut gehörende Erbschaft, § 2011 Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben, § 2012 Keine Inventarfrist für den Nachlasspfleger und Nachlassverwalter, § 2013 Folgen der unbeschränkten Haftung des Erben, § 2016 Ausschluss der Einreden bei unbeschränkter Erbenhaftung, § 2017 Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft, § 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers, § 2021 Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen, § 2022 Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen, § 2023 Haftung bei Rechtshängigkeit, Nutzungen und Verwendungen, § 2027 Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers, § 2028 Auskunftspflicht des Hausgenossen, § 2029 Haftung bei Einzelansprüchen des Erben, § 2030 Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers, § 2031 Herausgabeanspruch des für tot Erklärten, § 2034 Vorkaufsrecht gegenüber dem Verkäufer, § 2035 Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer, § 2038 Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses, § 2040 Verfügung über Nachlassgegenstände, Aufrechnung, § 2044 Ausschluss der Auseinandersetzung, § 2046 Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, § 2048 Teilungsanordnungen des Erblassers, § 2050 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben, § 2051 Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings, § 2052 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gewillkürte Erben, § 2053 Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling, § 2057a Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings, § 2063 Errichtung eines Inventars, Haftungsbeschränkung, § 2076 Bedingung zum Vorteil eines Dritten, § 2077 Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Anwendungsbereich Rz. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts. Der Palandt-Kommentar sagt ja ausdrücklich, dass Texte, die in das Internet eingestellt, dem Empfänger aber nicht (persönlich) übermittelt worden sind, nur dann der Textform i.S. Ansprüche wegen eines Mangels an oder in Bezug auf ein Bauwerk verjähren innerhalb von fünf Jahren. Wirtschaftsprüfer: Tel. Aufl. 2 S. 1 BGB vor, wenn die Istbeschaffenheit des Werks von seiner Sollbeschaffenheit abweicht. 2016, § 358 BGB Rn. Kostenloser online BGB-Kommentar mit Kommentierungen zu wichtigen Paragrafen im Zivilrecht Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse Juni 2011, C-65/09 = Neue Juristische Wochenschrift 2011, S. 2269. Daher befreit § 475 Abs. Dies entspricht dem im Schadensersatzrecht anerkannten Prinzip des Vorteilsausgleichs. Schuldrecht Besonderer Teil V. Sachenrecht VI. Rechtsanwälte: Tel. Bedachten, § 2162 Dreißigjährige Frist für aufgeschobenes Vermächtnis, § 2163 Ausnahmen von der dreißigjährigen Frist, § 2164 Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche, § 2167 Belastung mit einer Gesamthypothek, § 2168 Belastung mit einer Gesamtgrundschuld, § 2168a Anwendung auf Schiffe, Schiffsbauwerke und Schiffshypotheken, § 2169 Vermächtnis fremder Gegenstände, § 2171 Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot, § 2172 Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache, § 2175 Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse, § 2177 Anfall bei einer Bedingung oder Befristung, § 2178 Anfall bei einem noch nicht erzeugten oder bestimmten Bedachten, § 2185 Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen, § 2186 Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage, § 2187 Haftung des Hauptvermächtnisnehmers, § 2193 Bestimmung des Begünstigten, Vollziehungsfrist, § 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung, § 2197 Ernennung des Testamentsvollstreckers, § 2198 Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten, § 2199 Ernennung eines Mitvollstreckers oder Nachfolgers, § 2200 Ernennung durch das Nachlassgericht, § 2203 Aufgabe des Testamentsvollstreckers, § 2204 Auseinandersetzung unter Miterben, § 2205 Verwaltung des Nachlasses, Verfügungsbefugnis, § 2207 Erweiterte Verpflichtungsbefugnis, § 2208 Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Eine solche Schuld liegt beispielsweise beim Kauf eines Neuwagens vor. Abtretungsverbot – Verfügungsverbot13515 – vertragliches18512 18 211 3, 4 ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher und auf Kosten des Verkäufers erfolgen. Lediglich die Verjährung der Haftung für gebrauchte Sachen kann gemäß § 475 Abs. Nachlassverbindlichkeiten, Untertitel 2: Aufgebot der Nachlassgläubiger, Untertitel 3: Beschränkung der Haftung des Erben, Untertitel 4: Inventarerrichtung, unbeschränkte von Gegenständen, § 261 Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten, § 270a Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel, § 271a Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen, § 274 Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts, § 277 Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte, § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, § 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet Daher besteht der Anspruch des Käufers auf Lieferung eines erfüllungstauglichen Kaufgegenstands fort. Verjährung Titel 2. Beauftragt der Käufer beispielsweise einen Gutachter damit, den Mangel ausfindig zu machen, damit der Verkäufer diesen anschließend beseitigen kann, kann der Käufer über § 439 Abs. 1, § 439 BGB und im Werkvertragsrecht in § 634 Nr. Fordert er demgegenüber Nachlieferung, muss der Verkäufer die mangelhafte Kaufsache gegen eine mangelfreie austauschen. [3], Die europarechtliche Prägung des deutschen Kaufrechts hatte zur Folge, dass dessen Auslegung maßgeblich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beeinflusst wurde, dessen Auslegung des Gemeinschaftsrechts für die Mitgliedstaaten verbindlich ist. 1 S. 2 BGB an, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu übergeben und zu übereignen: Liefert dieser dem Käufer eine mangelhafte Sache, erfüllt er seine Pflicht nicht. BT-Drucks 16/3945, S. 64). 1 BGB schuldet er weiterhin den Ersatz von Nutzungen, die er nach den Regeln der ordnungsgemäßen Wirtschaft hätte ziehen können. Gemäß § 346 Abs. Der Käufer ist daher berechtigt, einen mangelhaften Kaufgegenstand zurückzuweisen.[10]. Leibrente laut BGB: Geregelt ist die Leibrente im §§ 759 bis 761 BGB und besagt, dass die Rente im Zweifelsfall lebenslang gezahlt werden muss. der elterlichen Sorge, § 1698b Fortführung dringender Geschäfte nach Tod des Kindes, § 1712 Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben, § 1717 Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland, § 1742 Annahme nur als gemeinschaftliches Kind, § 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes, § 1748 Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils, § 1751 Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt, § 1752 Beschluss des Familiengerichts, Antrag, § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen, § 1756 Bestehenbleiben von Verwandtschaftsverhältnissen, § 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot, § 1759 Aufhebung des Annahmeverhältnisses, § 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen, § 1762 Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form, § 1765 Name des Kindes nach der Aufhebung, § 1766 Ehe zwischen Annehmendem und Kind, § 1766a Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners, § 1767 Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften, § 1771 Aufhebung des Annahmeverhältnisses, § 1772 Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme, § 1777 Voraussetzungen des Benennungsrechts, § 1778 Übergehen des benannten Vormunds, § 1779 Auswahl durch das Familiengericht, § 1784 Beamter oder Religionsdiener als Vormund, § 1787 Folgen der unbegründeten Ablehnung, § 1789 Bestellung durch das Familiengericht, § 1791b Bestellte Amtsvormundschaft des Jugendamts, § 1791c Gesetzliche Amtsvormundschaft des Jugendamts, § 1793 Aufgaben des Vormunds, Haftung des Mündels, § 1799 Pflichten und Rechte des Gegenvormunds, § 1803 Vermögensverwaltung bei Erbschaft oder Schenkung, § 1810 Mitwirkung von Gegenvormund oder Familiengericht, § 1812 Verfügungen über Forderungen und Wertpapiere, § 1815 Umschreibung und Umwandlung von Inhaberpapieren, § 1820 Genehmigung nach Umschreibung und Umwandlung, § 1821 Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke, § 1822 Genehmigung für sonstige Geschäfte, § 1823 Genehmigung bei einem Erwerbsgeschäft des Mündels, § 1824 Genehmigung für die Überlassung von Gegenständen an den Mündel, § 1826 Anhörung des Gegenvormunds vor Erteilung der Genehmigung, § 1830 Widerrufsrecht des Geschäftspartners, § 1831 Einseitiges Rechtsgeschäft ohne Genehmigung, (XXXX) §§ 1836a und 1836b (weggefallen), § 1836c Einzusetzende Mittel des Mündels, § 1836e Gesetzlicher Forderungsübergang, § 1843 Prüfung durch das Familiengericht, § 1846 Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts, § 1853 Befreiung von Hinterlegung und Sperrung, § 1854 Befreiung von der Rechnungslegungspflicht, § 1857 Aufhebung der Befreiung durch das Familiengericht, § 1857a Befreiung des Jugendamts und des Vereins, § 1884 Verschollenheit und Todeserklärung des Mündels, § 1887 Entlassung des Jugendamts oder Vereins, § 1888 Entlassung von Beamten und Religionsdienern, § 1890 Vermögensherausgabe und Rechnungslegung, § 1892 Rechnungsprüfung und -anerkennung, § 1893 Fortführung der Geschäfte nach Beendigung der Vormundschaft, Rückgabe von Urkunden, § 1897 Bestellung einer natürlichen Person, § 1900 Betreuung durch Verein oder Behörde, § 1901 Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers, § 1901b Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens, § 1901c Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht, § 1904 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen, § 1906 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, § 1906a Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen, § 1907 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung, § 1908 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Ausstattung, § 1908a Vorsorgliche Betreuerbestellung und Anordnung des Wie im Kaufrecht kann der werkvertragsrechtliche Nacherfüllungsanspruch auf zwei Weisen erfüllt werden: durch Nachbesserung am gelieferten Werk und durch dessen Neuherstellung. hando sujeito de direito não era a comunidade em si mesma consi- derada mas sim a totalidade dos seus membros que, em mão comum, titulavam direitos e obrigações. Auflage (Fr Tomalla) BGB1$$ 0001 MueKo_BGB_1_8A_sl3.xml Abtretungsausschluss – vertraglicher13720ff. auflösender Bedingung, § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters, § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters, § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung, § 573d Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist, § 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung, § 574a Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch, § 574c Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Fischer, Strafgesetzbuch: StGB, 68. Entschädigungsanspruch nach IfSG kann nachrangig gegenüber BGB-Anspruch sein. Bücher schnell und portofrei Beachten Sie bitte die aktuellen Informationen unseres Partners DHL zu Liefereinschränkungen im Ausland. Der aus § 433 Abs. Hierzu zählen beispielsweise Reparatur- und Transportkosten. Durch diese Richtlinie sollte eine EU-weite Mindestharmonisierung des Gewährleistungsrechts für den Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer erfolgen. Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung ( 203 - 213) 203 Hemmung der Verjährung 1 BGB bestimmt. BGB Kommentar (Deutsch) Gebundene Ausgabe – 1. In § 439 Abs. [52], Die Pflicht, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung vorzunehmen, entfällt, wenn sie gemäß § 275 BGB unmöglich ist. Hierbei schuldet der Verkäufer die Verschaffung eines Gegenstands, der lediglich nach Gattungsmerkmalen, beispielsweise nach Art, Zahl und Maß, bestimmt ist. 4 S. 1 BGB trat zum 1. [54][55], Weiterhin ist der Nacherfüllungsanspruch entsprechend § 323 Abs. Das ist (nur) dann der Fall, wenn die Abrechnung eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält ( 259 Abs. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 230. [71] Eine Beteiligung des Bestellers kommt ebenfalls in Bezug auf Sowiesokosten in Betracht. des § 126b BGB entsprechen, wenn es tatsächlich zu einem Download (abspeichern oder … 1 BGB auch auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen Anwendung.[13]. bisherigen Nutzung, § 591b Verjährung von Ersatzansprüchen, § 593b Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks, § 594 Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses, § 594c Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters, § 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, § 595 Fortsetzung des Pachtverhältnisses, § 595a Vorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen, § 596a Ersatzpflicht bei vorzeitigem Pachtende, § 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe, § 607 Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag, § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag, § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang, § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko, § 619 Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten, § 619a Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers, § 620 Beendigung des Dienstverhältnisses, § 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen, § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen, § 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre, § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, § 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung, § 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung, § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag, § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten, § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte, § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler, § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln, § 634a Verjährung der Mängelansprüche, § 650p Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen, § 650t Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer, § 650u Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften, § 651a Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag, § 651c Verbundene Online-Buchungsverfahren, § 651d Informationspflichten; Vertragsinhalt, § 651f Änderungsvorbehalte; Preissenkung, § 651i Rechte des Reisenden bei Reisemängeln, § 651o Mängelanzeige durch den Reisenden, § 651p Zulässige Haftungsbeschränkung; Anrechnung, § 651q Beistandspflicht des Reiseveranstalters, § 651r Insolvenzsicherung; Sicherungsschein, § 651s Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter, § 651w Vermittlung verbundener Reiseleistungen, § 655b Schriftform bei einem Vertrag mit einem Verbraucher, § 655e Abweichende Vereinbarungen, Anwendung auf Existenzgründer, § 656b Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d, § 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien, § 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten, § 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag, § 664 Unübertragbarkeit; Haftung für Gehilfen, § 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht, § 672 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers, § 675b Aufträge zur Übertragung von Wertpapieren in Systemen, § 675d Unterrichtung bei Zahlungsdiensten, § 675g Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags, § 675h Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags, § 675i Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und E-Geld, § 675j Zustimmung und Widerruf der Zustimmung, § 675k Begrenzung der Nutzung eines Zahlungsinstruments; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto, § 675l Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente, § 675m Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente; Risiko der Versendung, § 675p Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags, § 675r Ausführung eines Zahlungsvorgangs anhand von Kundenkennungen, § 675s Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge, § 675t Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen; Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags, § 675u Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, § 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments, § 675x Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang. 2100 Nacherbe 2101 Noch nicht gezeugter Nacherbe 2102 Nacherbe und Ersatzerbe 2103 Anordnung der Herausgabe der Erbschaft 2104 Gesetzliche Erben als Nacherben 2105 Gesetzliche Erben als Vorerben 2106 Eintritt der Nacherbfolge 2107 Kinderloser Vorerbe 2108 Erbfähigkeit; Vererblichkeit des Nacherbrechts 2109 Unwirksamwerden der Nacherbschaft 2110 Umfang des Nacherbrechts 2111 … 1 BGB). § 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und... § 357c Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen, § 357d Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen, § 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag, § 359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen, § 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast, § 363 Beweislast bei Annahme als Erfüllung, § 365 Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt, § 366 Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen, § 370 Leistung an den Überbringer der Quittung, § 377 Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts, § 378 Wirkung der Hinterlegung bei ausgeschlossener Rücknahme, § 379 Wirkung der Hinterlegung bei nicht ausgeschlossener Rücknahme, § 383 Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen, § 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung, § 391 Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte, § 392 Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung, § 393 Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung, § 394 Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung, § 395 Aufrechnung gegen Forderungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, § 397 Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis, § 399 Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder Vereinbarung, § 400 Ausschluss bei unpfändbaren Forderungen, § 401 Übergang der Neben- und Vorzugsrechte, § 402 Auskunftspflicht; Urkundenauslieferung, § 406 Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger, § 407 Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger, § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde, § 414 Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer, § 415 Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer, § 418 Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten, § 426 Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang, § 427 Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung, § 430 Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger, § 431 Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung, § 432 Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung, § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag, § 436 Öffentliche Lasten von Grundstücken, § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz, § 445 Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen, § 445b Verjährung von Rückgriffsansprüchen, § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf, § 448 Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten, § 450 Ausgeschlossene Käufer bei bestimmten Verkäufen, § 451 Kauf durch ausgeschlossenen Käufer, § 469 Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist, § 471 Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz, § 478 Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, § 481a Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, § 481b Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag, § 482 Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage, § 483 Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen, § 486a Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag, § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht, § 491a Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, § 492a Kopplungsgeschäfte bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, § 493 Informationen während des Vertragsverhältnisses, § 496 Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot, § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen, § 499 Kündigungsrecht des Darlehensgebers; Leistungsverweigerung, § 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung, § 503 Umwandlung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung, § 504 Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, § 504a Beratungspflicht bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit, § 505a Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen, § 505b Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen, § 505c Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, § 505d Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung, § 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe, § 508 Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften, § 511 Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, § 515 Unentgeltliche Finanzierungshilfen, § 517 Unterlassen eines Vermögenserwerbs, § 520 Erlöschen eines Rentenversprechens, § 526 Verweigerung der Vollziehung der Auflage, § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers, § 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs, § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags, § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln, § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels, § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme, § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter, § 536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels, § 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters, § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch, § 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters, § 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch, § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses, § 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe, § 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete, § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts, § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften, § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten, § 552 Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters, § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte, § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz, § 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe, § 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen, § 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist, § 555e Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen, § 555f Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten, § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten, § 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, § 556c Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung, § 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung, § 556e Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung, § 556g Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete, § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz, § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung, § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung, § 559d Pflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung, § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung, § 562a Erlöschen des Vermieterpfandrechts, § 562b Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch, § 562c Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung, § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters, § 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern, § 563b Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung, § 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, [68][69], Der Nacherfüllungsanspruch umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Verlobung, § 2078 Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung, § 2079 Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, § 2084 Auslegung zugunsten der Wirksamkeit, § 2087 Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände, § 2092 Teilweise Einsetzung auf Bruchteile, § 2098 Wechselseitige Einsetzung als Ersatzerben, § 2103 Anordnung der Herausgabe der Erbschaft, § 2108 Erbfähigkeit; Vererblichkeit des Nacherbrechts, § 2109 Unwirksamwerden der Nacherbschaft, § 2113 Verfügungen über Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke; Schenkungen, § 2114 Verfügungen über Hypothekenforderungen, Grund- und Rentenschulden, § 2115 Zwangsvollstreckungsverfügungen gegen Vorerben, § 2120 Einwilligungspflicht des Nacherben, § 2121 Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände, § 2122 Feststellung des Zustands der Erbschaft, § 2129 Wirkung einer Entziehung der Verwaltung, § 2130 Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Personengesellschaft, § 1059c Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs, § 1059d Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs, § 1059e Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs, § 1060 Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte, § 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör, § 1064 Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen, § 1065 Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts, § 1066 Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers, § 1067 Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen, § 1068 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten, § 1070 Nießbrauch an Recht auf Leistung, § 1071 Aufhebung oder Änderung des belasteten Rechts, § 1074 Nießbrauch an einer Forderung; Kündigung und Einziehung, § 1076 Nießbrauch an verzinslicher Forderung, § 1080 Nießbrauch an Grund- oder Rentenschuld, § 1081 Nießbrauch an Inhaber- oder Orderpapieren, § 1085 Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen, § 1086 Rechte der Gläubiger des Bestellers, § 1087 Verhältnis zwischen Nießbraucher und Besteller, § 1090 Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, § 1092 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung, § 1094 Gesetzlicher Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts, § 1097 Bestellung für einen oder mehrere Verkaufsfälle, § 1103 Subjektiv-dingliches und subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht, § 1104 Ausschluss unbekannter Berechtigter, § 1108 Persönliche Haftung des Eigentümers, § 1109 Teilung des herrschenden Grundstücks, § 1112 Ausschluss unbekannter Berechtigter, § 1119 Erweiterung der Haftung für Zinsen, § 1120 Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör, § 1121 Enthaftung durch Veräußerung und Entfernung, § 1123 Erstreckung auf Miet- oder Pachtforderung, § 1124 Vorausverfügung über Miete oder Pacht, § 1125 Aufrechnung gegen Miete oder Pacht, § 1126 Erstreckung auf wiederkehrende Leistungen, § 1127 Erstreckung auf die Versicherungsforderung, § 1133 Gefährdung der Sicherheit der Hypothek, § 1136 Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung, § 1138 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs, § 1139 Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek, § 1140 Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs, § 1142 Befriedigungsrecht des Eigentümers, § 1147 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung, § 1149 Unzulässige Befriedigungsabreden, § 1153 Übertragung von Hypothek und Forderung, § 1155 Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen, § 1156 Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und neuem Gläubiger, § 1157 Fortbestehen der Einreden gegen die Hypothek, § 1164 Übergang der Hypothek auf den Schuldner, § 1167 Aushändigung der Berichtigungsurkunden, § 1170 Ausschluss unbekannter Gläubiger, § 1173 Befriedigung durch einen der Eigentümer, § 1174 Befriedigung durch den persönlichen Schuldner, § 1176 Eigentümerteilhypothek; Kollisionsklausel, § 1177 Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek, § 1178 Hypothek für Nebenleistungen und Kosten, § 1179a Löschungsanspruch bei fremden Rechten, § 1179b Löschungsanspruch bei eigenem Recht, § 1181 Erlöschen durch Befriedigung aus dem Grundstück, § 1182 Übergang bei Befriedigung aus der Gesamthypothek, § 1185 Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften, § 1187 Sicherungshypothek für Inhaber- und Orderpapiere, § 1188 Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber, § 1189 Bestellung eines Grundbuchvertreters, § 1191 Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld, § 1197 Abweichungen von der Fremdgrundschuld, § 1199 Gesetzlicher Inhalt der Rentenschuld, § 1204 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen, § 1206 Übergabeersatz durch Einräumung des Mitbesitzes, § 1207 Verpfändung durch Nichtberechtigten, § 1208 Gutgläubiger Erwerb des Vorrangs, § 1212 Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse, § 1214 Pflichten des nutzungsberechtigten Pfandgläubigers, § 1217 Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger, § 1218 Rechte des Verpfänders bei drohendem Verderb, § 1219 Rechte des Pfandgläubigers bei drohendem Verderb, § 1223 Rückgabepflicht; Einlösungsrecht, § 1224 Befriedigung durch Hinterlegung oder Aufrechnung, § 1225 Forderungsübergang auf den Verpfänder, § 1231 Herausgabe des Pfandes zum Verkauf, § 1239 Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer, § 1241 Benachrichtigung des Eigentümers, § 1242 Wirkungen der rechtmäßigen Veräußerung, § 1246 Abweichung aus Billigkeitsgründen, § 1251 Wirkung des Pfandrechtsübergangs, § 1256 Zusammentreffen von Pfandrecht und Eigentum, § 1258 Pfandrecht am Anteil eines Miteigentümers, § 1259 Verwertung des gewerblichen Pfandes, § 1273 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten, § 1276 Aufhebung oder Änderung des verpfändeten Rechts, § 1277 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung, § 1286 Kündigungspflicht bei Gefährdung, § 1290 Einziehung bei mehrfacher Verpfändung, § 1291 Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld, § 1295 Freihändiger Verkauf von Orderpapieren, § 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens, § 1299 Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils, § 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft, § 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer, § 1310 Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen, § 1313 Aufhebung durch richterliche Entscheidung, § 1356 Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit, § 1357 Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs, § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt, § 1361a Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben, § 1365 Verfügung über Vermögen im Ganzen, § 1369 Verfügungen über Haushaltsgegenstände, § 1372 Zugewinnausgleich in anderen Fällen, § 1376 Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögens, § 1377 Verzeichnis des Anfangsvermögens, § 1381 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit, § 1383 Übertragung von Vermögensgegenständen, § 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung, § 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, § 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, § 1387 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung, § 1390 Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte, § 1409 Beschränkung der Vertragsfreiheit, § 1413 Widerruf der Überlassung der Vermögensverwaltung, § 1423 Verfügung über das Gesamtgut im Ganzen, § 1424 Verfügung über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke, § 1426 Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten, § 1427 Rechtsfolgen fehlender Einwilligung, § 1430 Ersetzung der Zustimmung des Verwalters, § 1432 Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung, § 1434 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts, § 1437 Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung, § 1439 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft, § 1440 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut, § 1442 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts, § 1444 Kosten der Ausstattung eines Kindes, § 1445 Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut, § 1446 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs, § 1447 Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten, § 1449 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung, § 1450 Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten, § 1451 Mitwirkungspflicht beider Ehegatten, § 1455 Verwaltungshandlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten, § 1457 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts, § 1459 Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung, § 1461 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft, § 1462 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut, § 1464 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts, § 1466 Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes, § 1467 Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut, § 1468 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs, § 1470 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung, § 1472 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts, § 1474 Durchführung der Auseinandersetzung, § 1475 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten, § 1478 Auseinandersetzung nach Scheidung, § 1479 Auseinandersetzung nach richterlicher Aufhebungsentscheidung, § 1480 Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten, § 1481 Haftung der Ehegatten untereinander, § 1483 Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft, § 1484 Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft, § 1487 Rechtsstellung des Ehegatten und der Abkömmlinge, § 1489 Persönliche Haftung für die Gesamtgutsverbindlichkeiten, § 1492 Aufhebung durch den überlebenden Ehegatten, § 1493 Wiederverheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft des überlebenden Ehegatten, § 1495 Aufhebungsantrag eines Abkömmlings, § 1496 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung, § 1497 Rechtsverhältnis bis zur Auseinandersetzung, § 1498 Durchführung der Auseinandersetzung, § 1499 Verbindlichkeiten zu Lasten des überlebenden Ehegatten, § 1500 Verbindlichkeiten zu Lasten der Abkömmlinge, § 1502 Übernahmerecht des überlebenden Ehegatten, § 1504 Haftungsausgleich unter Abkömmlingen, § 1505 Ergänzung des Anteils des Abkömmlings, § 1507 Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft, § 1509 Ausschließung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung, § 1511 Ausschließung eines Abkömmlings, § 1515 Übernahmerecht eines Abkömmlings und des Ehegatten, § 1517 Verzicht eines Abkömmlings auf seinen Anteil, § 1559 Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts, § 1563 Registereinsicht; Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren, § 1564 Scheidung durch richterliche Entscheidung, § 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, § 1573 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt, § 1575 Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, § 1576 Unterhalt aus Billigkeitsgründen, § 1578a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen, § 1578b Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit, § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit, § 1582 Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten, § 1584 Rangverhältnisse mehrerer Unterhaltsverpflichteter, § 1585b Unterhalt für die Vergangenheit, § 1585c Vereinbarungen über den Unterhalt, § 1586 Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des