Unsere Handlungshilfe Tabellenkalkulation unterstützt Sie bei der betrieblichen Umsetzung der Inhalte aus der DGUV Vorschrift 2. Manche BG‘en empfehlen dafür trotzdem feste Anteile! Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten, sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 zu werten. Beginnt der Betrieb z. B. mit der Planung des Umbaus eines Gebäudes oder verändert Verfahrensabläufe, ist die betriebsspezifische Betreuung für diesen Zeitraum entspre- Damit wird der individuellen betrieblichen Situation Rechnung getragen. Ermittlung der Einsatzzeitensumme für die Grundbetreuung: Der Umfang der Grundbetreuung ist abhängig von der Betreuungsgruppe Ihres Betriebs und der Beschäftigtenzahl. Bestrebungen in der Richtung konterkarieren den Grundgedanken der DGUV Vorschrift 2 nach indi-viduellen, betriebsabhängigen Betreuungsleistungen. Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung . www.bgw-online.de Einführung in die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ehrenamt@Arbeitsschutz- ... betriebsspezifische Betreuung gewährleistet sein (auch wenn sie nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung fallen). Dieser Ordner hat … Insbesondere der betriebsspezifische Betreuungsteil ermöglicht eine passgenaue Betreu-ung, die den jeweiligen betrieblichen Entwicklungen zielgerichtet angepasst werden kann. die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen kontinuierlich im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Zusam-menstellung der Auslösekriterien ist nicht abschließend und lässt noch Raum, um durch weitere betriebsspezifische Kriterien ergänzt zu werden. Abschätzung des Zeitaufwands für die betriebsspezifische Betreuung : Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss individuell anhand von 16 Aufgabenfeldern abgeschätzt werden. für die betriebsspezifische Betreuung ermitteln lässt!
Bei der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten beraten und unterstützen der Betriebsarzt bzw. Der Umfang an erforderlicher betriebsspezifischer Betreuung kann schwanken, z.
Sie sind daher nicht bei der Berechnung der Grundeinsatzzeit zu berücksichtigen. 2.7 Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen, sondern Bestandteil des betriebsspezifi-schen Teils der Betreuung. 3.10 Integration des … Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Kinder in Kindertagesstätten zählen nicht zu den Beschäftigten eines Unternehmens. Bedarf und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung müssen vom Unternehmer ermittelt werden.