Minusstunden nur bei Arbeitszeitkonto-Vereinbarung. Sie dürfen nicht zulasten des Arbeitnehmers gehen und auch nicht auf dem Arbeitszeitkonto vermerkt werden. Du kannst aufgezwungene Minusstunden also entspannt und ohne Sorge um dein Gehalt genießen. Keine Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto durch Krankheit Minusstunden durch Krankheit oder einen gesetzlichen Feiertag entstehen erst gar nicht, hier greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. In diesem Fall gilt gemäß § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Angeordnete Minusstunden muss der Arbeitgeber voll bezahlen. Sind feste Arbeitszeiten im Vertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber nicht einfach Minusstunden anordnen. In vielen Unternehmen gebe es aber Arbeitszeit­konten, erklärt Rechtsanwalt Johannes Schipp, der in der Arbeits­gemeinschaft Arbeits­recht im Deutschen Anwalt­verein tätig ist. Montag, 15.07.2019, 04:42 Minusstunden sind für viele Arbeitnehmer lästig. Zwar können Minusstunden wie auch Überstunden in jedem Job anfallen.

Um 12 Uhr machen heute alle Feierabend? Der klare Unterschied ist jedoch, dass erstere nicht in jedem Fall angerechnet und somit beispielsweise dem betreffenden Mitarbeiter vom Lohn abgezogen werden dürfen.Neben bestimmten gesetzlichen Vorgaben, die es zu erfüllen gilt, muss dafür in jedem Fall ein Arbeitszeitkonto vorhanden sein. In vielen Betrieben fällt wegen der Corona-Krise deutlich weniger oder gar keine Arbeit mehr an, in anderen deutlich mehr Arbeit. „Minusstunden“ nach schwankenden Beschäftigungsbedarf dürfen nur verrechnet werden, wenn ein Arbeitszeitkonto mit der Möglichkeit eines negativen Kontostands vereinbart wurde. Arbeitszeiten sind genauso wie Arbeitsumfelder ganz vielfältig: unregelmäßige Auftragsarbeiten , Schichtdienste oder auch Saisonarbeit erschweren eine genaue Vorhersage individueller Arbeitszeit.
Was gilt arbeitsrechtlich in diesen Fällen bei Überstunden, Minusstunden und Urlaubsabbau. Sind feste Arbeitszeiten im Vertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber nicht einfach Minusstunden anordnen. Das Arbeitszeitkonto: Nachweis von Minusstunden und Überstunden Nicht jeder arbeitetet jeden Tag von neun bis fünf seine acht Stunden ab.