Das Kind des verheirateten Paares kann nun entweder privat oder gesetzlich versichert werden, allerdings müssen auch bei der gesetzlichen Versicherung Beiträge gezahlt werden. Er und auch die werdende Mutter sind nicht miteinander verheiratet, beide berufstätig und daher auch jeder für sich krankenversichert. Sind Mutter und Vater miteinander verheiratet, gilt Folgendes: Beide sind gesetzlich versichert: In diesem Fall wird das Kind bei den Eltern in der gesetzlichen Kasse kostenlos familienversichert. Ob Ihr Kind in die gesetzliche oder private Krankenversicherung muss, kann oder nicht darf, sehen Sie hier. Sind beide in unterschiedlichen Versicherungsformen, kann gewählt werden, allerdings ist eine kostenlose Familienversicherung in der GKV nicht möglich, wenn ein privat versicherter Ehepartner mehr verdient. Im Mutterschutz und während der Elternzeit ist eine Familienversicherung nur möglich, wenn der Ehepartner schon vorher Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, also nicht privat krankenversichert war. Wo Ihr Kind versichert wird, hängt davon ab, wie die Eltern (gilt auch für Adoptiveltern) versichert sind. Der Kinderfreibetrag liegt weiterhin bei 7.248 Euro.Achtung: Für Paare, die unverheiratet zusammenleben, besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung. 1b. Für andere Erkrankungen wie zum Beispiel Rücken­probleme kann der Versicherer Risiko­zuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen.
Mutter ist ohne Arbeit und Vater verdient oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Sind Vater und Mutter in der gleichen Versicherung, so ist formal schon vorgegeben, wo das Kind versichert sein wird. Bei welcher Krankenkasse das Neugeborene versichert wird, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen der Eltern ist und welcher Kasse oder Krankenversicherung Mutter und Vater angehören. Sven Hennig Says: 30.
Sie können sich aussuchen, bei welcher der beiden Versicherer – oder bei einem ganz anderen. Bei unverheirateten Eltern, die beide privat versichert sind, muss auch für die Kinder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Es gibt keinen Familienrabatt oder eine andere Vorzugsbehandlung.

Hallo, folgende Situation, Familie mit 1 Kind, Vater ist privat krankenversichert und Mutter gesetztlich. War das Kind ehelich, steht dem geschiedenen Vater davon die Hälfte zu, wenn bei Scheidung der Versorgungsausgleich durch den Richter gesetzlich durchgeführt worden war. Sind Sie beide privat versichert, wird auch das Kind privat versichert. Klingt erstmal wild, war aber ein realer Fall. Wie Kind krankenversichern wenn Eltern in GKV + PKV und in Elternzeit? Empfehlenswert ist in jedem Fall ein Tarif ohne Selbstbeteiligung (SB), da insbesondere in den ersten Jahren viele Behandlungen (z.B.

anfallen, auch wenn das Kind nicht krank ist. Da waren ein paar Dinge komisch. Bei der Scheidung und der Unterhaltsregelung muss aber beachtet werden, dass die Kinder nicht kostenlos krankenversichert sind, sondern dass die Mutter oder der Vater, je nachdem wo die Kinder leben, selbst Geld für die Krankenversicherung der Kinder bezahlen muss. Ansonsten kann man das Kind auch bei einer anderen privaten KV versichern, in dem Fall muss jedoch ein Bogen mit Gesundheitsfragen ausgefüllt werden. Möchten Eltern ihr neugeborenes Kind krankenversichern, ... Sowohl bei Arbeitnehmern, Selbstständigen oder Beamten erfolgt der Einzug von der privaten Krankenversicherung per Lastschriftverfahren. Diese Krankenkassenbeiträge müssen durch den Unterhalt vom geschiedenen Ehepartner mitbezahlt werden. Der Arbeitgeber muss dabei etwa … Die allein sorgeberechtigte Mutter ist ohne Rücksprache mit dem Vater berechtigt, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung des Vaters mitversicherten unterhaltsberechtigten Kinder in einer privaten Krankenversicherung zu versichern (OLG München, Vergleich, 14.1.02, 26 UF 1456/01, n.v.). Eltern sind nicht verheiratet: Mutter gesetzlich versichert (GKV), Vater privat versichert (PKV) In den gesetzlichen Regelungen steht immer „Ehepartner, Partner oder Lebensgefährte“! Eltern, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die hälftige Zahlung der Beiträge. Die Mutter wird wohl in Elternzeit gehen, aber sie bleibt ja trotzdem bei ihrer Krankenversicherung. Dies allerdings bei unterschiedlichen Krankenkassen. Sie können sich hier ausführlich dazu informieren. Sie haben nämlich keinen weiteren Vorteil daraus, Ihr Kind bei Ihrer eigenen Gesellschaft anzunehmen. In Ihrer Konstellation kann das Kind beitragsfrei nach § 10 SGB V bei der Mutter versichert sein in der GKV. Viele meiner Freundinnen die teils- teils versichert sind, sagen das es keine Vorteile oder Nachteile gibt.habe auch gehört das bei kleinen das mit dem warten auc nicht so ist. Das heißt, nicht nur die Mutter, sondern auch der Ex-Mann kann an dem Versorgungszuwachs teilhaben Vor der Scheidung bestand das Recht auf eine kostenlose Mitversicherung der Kinder durch die Familienversicherung … Das Kind kommt, der Mann ist privat versichert, aber noch mit einer anderen Frau verheiratet, mit der bereits zwei Kinder hat und die bei ihrer Mutter leben. Hallo, mein bester Freund wird im kommenden Frühjahr Vater. Dezember 2016 um 21:52.