VG. Es ist nicht auszuschließen, dass weibliche Angestellte in der Probezeit schwanger werden. Dann kann nicht mehr ohne Grund gekündigt werden, das gilt auch für Frauen, die in der Zwischenzeit schwanger geworden sind. jemand vom Fach und kann mir sagen, ob die faktische Verkürzung einer Probezeit durch Eintritt einer Schwangerschaft wieder aufgehoben ist, wenn die Frau VOR Ablauf der 12. Schwanger im Job.

Das bedeutet: Schwanger in der Probezeit darf dir nicht gekündigt werden.

Wann soll ich dem AG die Schwangerschaft mitteilen und wie sieht das mit der probezeit aus? Frage beantworten. Zuerst muss man natürlich klar vorweg sagen: Eine Patentlösung dafür gibt es nicht, kann es auch nicht geben. Und ja: Rein rechtlich hat man das Recht, die SS zu verschweigen. Antwort auf: Probezeit und schwanger.

Hey Mädels ich bin momentan noch bis mitte Februar in der Probezeit und habe jetzt festgestellt das ich (geplant) schwanger bin. Nur: Der gesunde Menschenverstand sagt einem ja selber, dass ein gutes Arbeitsverhältnis nur auf der Basis von … Rechtlich gilt nämlich, dass schwangere Mitarbeiterinnen erst nach der Probezeit … Stichworte: Schwanger in der Probezeit, in der Probezeit kann mein Chef mich in der probezeit Kündigungen? Wisst ihr wie das mit dem Betrieb ist wann ich das jetzt sagen MUSS, denn ich würde gerne bis Ende Januar warten und meine Probezeit offiziell bestehen. Denn jeder Chef ist anders – der eine verständnisvoller, der andere rüde – und Vieles hängt auch von der jeweiligen Position der werdenden Mutter ab:. Das vermittelt schnell den Eindruck: Endlich bin ich hier, weiß alles besser und kann euch endlich sagen, wie es richtig gemacht wird. Schwanger in der Probezeit. Schwanger im Job. Hat man während der Schwangerschaft auch einen besonderen Kündigungsschutz in der Probezeit? Schwanger - wann und wie dem Arbeitgeber sagen Ich bin im Gesundheitswesen tätig (in einem ambulanten Intensivpflegedienst) und habe diese Stelle angetreten am 06.12.11 und habe eine Probezeit von 6 Monaten. Will heissen: In der Probezeit (maximal drei Monate) ist es erlaubt, eine schwangere Mitarbeiterin zu entlassen. Es ist ein ziemliches Dilemma: Wer in der Probezeit oder sogar schon vorher schwanger ist, weiss oft nicht, ob sie es dem Arbeitgeber sagen soll. Rechtlich gilt nämlich, dass schwangere Mitarbeiterinnen erst nach der Probezeit unter einem Kündigungsschutz stehen. Während der Probezeit kommen die Regelungen dieses Gesetzes genauso zur Anwendung, wie nach der Probezeit. Wisst ihr wie das mit dem Betrieb ist wann ich das jetzt sagen MUSS, denn ich würde gerne bis Ende Januar warten und meine Probezeit offiziell bestehen. Antwort auf: Schwanger in der Probezeit. Demnach darf Frauen während der Schwangerschaft und mindestens vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Rein rechtlich - sobald du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt gibst, gilt für dich das MuSchG mit Kündigungsschutz, Höchstarbeitszeiten, das Recht auf Freistellung für nötige Vorsorgeuntersuchungen (außer wenn diese in der Freizeit wahrgenommen werden können) und Ausschluß von gefährdenden Tätigkeiten. Es ist ein ziemliches Dilemma: Wer in der Probezeit oder sogar schon vorher schwanger ist, weiss oft nicht, ob sie es dem Arbeitgeber sagen soll. Dann kann nicht mehr ohne Grund gekündigt werden, das gilt auch für Frauen, die in der Zwischenzeit schwanger geworden sind.

Und wie wenn die Probezeit schon vorbei ist? Zuerst muss man natürlich klar vorweg sagen: Eine Patentlösung dafür gibt es nicht, kann es auch nicht geben. Schwanger werden ist absolut ok - auch schwanger werden während der Probezeit. Wenn der Vertrag auf die Probezeit befristet ist, läuft er aus. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist übrigens verpflichtet, die Schwangerschaft der Mitarbeiterin beim zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden. Hallo, es kommt darauf an. Denn jeder Chef ist anders – der eine verständnisvoller, der andere rüde – und Vieles hängt auch von der jeweiligen Position der werdenden Mutter ab:. Zu Beginn der Probezeit kann es ein riskantes Unterfangen sein, gleich zahlreiche Verbesserungsvorschläge einzubringen. Für sie gilt genauso der Kündigungsschutz, konkret der Mutterschutz, wie er in einem nicht mehr befristeten Arbeitsverhältnis zu finden ist.